Arbeitsrecht
Die Kanzlei Kämpfe ist von Leipzig aus im ganzen Bundesgebiet tätig und betreut Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus nahezu allen Bereichen – insbesondere dem produzierenden Gewerbe, dem Dienstleistungsbereich und dem öffentlichen Dienst.
Organvertreter – ob Vorstand oder Geschäftsführer, Aufsichtsrat oder Gesellschafter – gehören ebenso zu unserer ständigen Klientel wie Führungskräfte aus Industrie und Handel.
Ob es um die Begleitung von Vertragsbeendigungen (Kündigung, Abwicklungsvertrag, Aufhebungsvertrag) oder arbeitsgerichtliche Prozesse im Urteils- oder Beschlussverfahren handelt – bin ich als Fachanwalt an Ihrer Seite, um Sie zu unterstützen.
- Beratung im Arbeitsrecht
- Arbeitsrechtliche Vertretung in Kündigungsschutzprozessen und bei allen sonstigen Klagen vor dem Arbeitsgericht Leipzig sowie vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
- Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen, auch für Geschäftsführer und Vorstände
- Ausarbeitung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen
- Durchsetzung vertraglicher Rechte im Arbeitsverhältnis (Gehalts- und Urlaubsansprüche, Teilzeit, Elternzeit, Elternteilzeit, etc.)
- Rechtliche Überprüfung von Versetzungen, Beförderungen, etc.
- Erstellung und Überprüfung von Altersteilzeitvereinbarungen
- Beratung bei betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Problemstellungen;
- Arbeitsrechtliche Vertretung und Beratung von Personalräten und Betriebsräten bei der Durchsetzung von Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten
- Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
- Mitwirkung bei der Erstellung von Interessenausgleich und Sozialplan
- Betriebliche Altersvorsorge (Überprüfung von Ansprüchen; Gestaltung von Regelungen)
- Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen,
- Vertretung von Betriebsräten vor der Einigungsstelle
- Überprüfung von Sachverhalten auf Mobbing und Diskriminierung mit Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen
- Beratung, Schulung und anwaltliche Vertretung von Betriebsräten zu allen einschlägigen individual- und kollektivrechtlichen Arbeitsrechtsthemen, insbesondere Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht
- Beratung und Vertretung von Handelsvertretern zur Durchsetzung von Forderungen, insbesondere des Ausgleichsanspruchs
- Unterstützung bei Statusfragen (Arbeitnehmer, freier Mitarbeiter, leitender Angestellter) und Vorruhestandsregelungen.