Privates Bau- und Architektenrecht

Das private Bau- und Architektenrecht umfasst sämtliche Rechtsfragen um das Planen, Ändern, Herstellen, Instandhalten und auch Beseitigen von baulichen Anlagen jeder Art. Dabei begleiten wir den privaten Bauherrn oder die am Bau beteiligten Unternehmen von der ersten Bauidee bis zur endgültigen Schlüsselübergabe und evtl. Mängelbeseitigungen mit der Beantwortung aller hiermit zusammenhängenden Rechtsfragen.. Dazu gehört selbstverständlich die Prozessvertretung in sämtlichen baurechtlich relevanten Bereichen.
Wir vertreten in allen bau- und immobilientypischen außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen wie z.B. selbständigen Beweisverfahren über Baumängel. Wir sind außerdem ständig mit allen Fragen betreffend die Beendigung und Kündigung von Bauverträgen befasst. Wir setzen Werklohnforderungen durch oder wehren solche ab, vertreten bei Baukostenüberschreitung und beraten zum Thema Fertigstellungsverzug.

Unser vorrangiges Ziel ist stets, eine praxisgerechte Einigung zwischen den Parteien zu erreichen, um die teilweise enormen Sachverständigenkosten im Rahmen von Beweisverfahren und das damit verbundene Kostenrisiko zu minimieren. Eine sinnvoll konzipierte und geschickt verhandelte Einigung kann allen Beteiligten Ärger, Kosten und langwierige Gerichtsverfahren ersparen. Wenn sich eine solche Einigung nicht erzielen lässt, zögern wir aber selbstverständlich nicht, die Interessen unserer Mandanten mit allem notwendigen Nachdruck auch gerichtlich durchzusetzen.

Bauvorbereitend gestalten wir die vertraglichen Beziehungen der am Bau Beteiligten.  Wir bieten umfassende Unterstützung in Zusammenhang mit dem Erwerb, der Finanzierung, der Vermietung und der Veräußerung von Immobilien. Wir erarbeiten die notariell zu beurkundenden Verträge oder prüfen Grundstückskaufverträge sowie Bauverträge und betreuen die Vertragsdurchführung.

Wir sichern Forderungen, setzen sie durch und wehren Gegenansprüche ab.

Im Architektenrecht klären wir Haftungsfragen und setzen Honorarforderungen nach HOAI durch.
Leistungen:

Bauvertragsrecht, AGB-Recht, Erarbeitung und Überprüfung der notwendigen Verträge

  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen des Auftraggebers (z. B. Gewährleistungsansprüche)
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen des Auftragnehmers (z. B. Vergütung, Leistungs- oder Bauzeitennachträge)
  • Störungen im Bauablauf
  • Bürgschaften, Sicherungshypotheken und andere Sicherungsmittel
  • Grundstückskaufverträge und gewerbliche Mietverträge
  • Gewährleistungsrechte, Durchsetzung der Ansprüche auf Mangelbeseitigung
  • Bauträgerrecht und grenzüberschreitende Bauverträge
  • Architekten- und Ingenieurrecht
  • Sicherheiten am Bau, Avalmanagement
  • Bauinsolvenzrecht
  • Bauprozess und selbständige Beweissicherungsverfahren